Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Givando.Life Plattform

für Anbieter

Stand: Juni 2023

§ 1      Gegenstand und Geltungsbereich

(1)      Die Givando GmbH, mit Sitz im Im Dol 62a 14195 Berlin, (im Folgenden: Givando) betreibt unter anderem eine Vermittlungsplattform für Umweltprojekte, die über die Webseite givando.life zugänglich ist (im Folgenden: Plattform). Die Plattform ermöglicht es den Anbietern, über geplante Umwelt- und Klimaschutzprojekte zu informieren (im Folgenden: Projekte) und interessierte Teilnehmer auf der Plattform zu finden. Nutzer der Plattform können auf diesem Weg mit den Anbietern in Kontakt treten, um sich für die Teilnahme an einem Programm anzumelden bzw. um sich zu bewerben (im Folgenden: Teilnehmer).

(2)      Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich die Beziehung zwischen den Anbietern und Givando im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform bzw. der Veröffentlichung von Projektbeschreibungen auf dieser.

(3)      Bei jedweder Kommunikation des Anbieters mit Teilnehmern entstehen etwaige Vertragsbeziehungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von und Teilnahme an Projekten, ausschließlich zwischen Teilnehmer und Anbieter. Givando ist weder Stellvertreter noch wird er selbst Vertragspartner.

§ 2      Vertragsschluss

(1)      Anbieter sind geschäftsfähige natürliche oder juristische Personen, die ein Projekt eigenständig organisieren, welches jedenfalls schwerpunktmäßig auf den Umwelt- oder Naturschutz ausgerichtet ist.

(2)      Anbieter haben die Möglichkeit, über das Kontaktformular auf der Plattform mit Givando in Kontakt zu treten und eine Projektbeschreibung einzureichen.

(3)      Der Anbieter hat in der Projektbeschreibung insbesondere folgende Angaben zu machen:

(a)       Art der Tätigkeiten der Teilnehmer

(b)       Persönliche Teilnahmevoraussetzungen

(c)       Teilnehmerzahl

(d)       Ort(e) des Projekts

(e)       Zeitpunkt und Dauer des Projekts

(f)        Modalitäten einer Gegenleistung des Anbieters zugunsten der Teilnehmer

(g)       Ansprechpartner für Teilnehmer

(4)      Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und Givando kommt durch die ausdrückliche Annahme durch Givando, spätestens jedoch durch die Veröffentlichung der Projektanzeige auf der Plattform zustande.

§ 3      Leistungsbeschreibung

(1)      Givando schuldet nur die Bereitstellung der Plattform, auf der Teilnehmer Informationen über die Projekte der Anbieter erhalten und sich selbstständig bei den Anbietern bewerben können.

(2)      Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Givando die Anzeige des geplanten Projekts ab dem Zeitpunkt der Freischaltung bis zum durch den Anbieter mitgeteilten Projektstart. Givando ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Givando einen Einfluss hat.

(3)      Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat Givando das Recht, aber nicht die Pflicht, die Angebote auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtsverletzungen zu prüfen.

(4)      Die Kommunikation zur Bewerbung und Auswahl der Teilnehmer sowie zur Durchführung des Projekts erfolgt ausschließlich zwischen den Teilnehmern und den Anbietern. Die Plattform stellt keine Kommunikationsmittel bereit.

(5)      Givando wird bei der Auswahl der Teilnehmer für das Projekt nicht aktiv und gewährleistet insbesondere nicht, dass die benötigte Zahl an Teilnehmern erreicht wird, dass diese für das Projekt geeignet sind oder ihre angebotenen Tätigkeiten ordnungsgemäß durchführen.

§ 4      Pflichten des Anbieters

(1)      Der Anbieter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(2)      Der Anbieter ist verantwortlich, die Teilnehmerauswahl, Kommunikation und alle Aspekte der Zusammenarbeit mit den Teilnehmern zu organisieren. Givando stellt keine Kommunikationsmittel (z.B. eine Chatfunktion) bereit.

(3)      Die Auswahlkriterien des Anbieters müssen diskriminierungsfrei sein.

(4)      Die Wahl und Erbringung der Gegenleistung für die Teilnahme an einem Projekt obliegt allein dem Anbieter. Sofern eine Gegenleistung angeboten wird, hat die Vereinbarung zwischen den Teilnehmern und dem Anbieter vorzusehen, dass der Teilnehmer einen durchsetzbaren Anspruch gegen den Anbieter auf die Erbringung der Gegenleistung hat.

(5)      Der Anbieter hat bei der Lieferung der Informationen zu seinem Projekt die Pflicht wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.  Der Anbieter hat sicherzustellen, dass sein Angebot keine Rechte Dritter verletzt und gesetzlichen Anforderungen entspricht.

(6)      Givando übermittelt keine personenbezogenen Daten an die Anbieter. Diese werden allein von den Teilnehmern an die Anbieter im Rahmen der Durchführung eines Projekts übermittelt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer hat im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht zu erfolgen.

§ 5      Nutzungsrechte

(1)      Der Anbieter räumt Givando ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den übermittelten Anzeigen und sonstigen zur Einstellung in das Portal bereitgestellten Inhalten ein. Givando ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein.

(2)      Sämtliche Rechte an den Inhalten der Plattform liegen bei Givando. Dem Anbieter ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, die Givando, andere Anbieter oder Dritte in die Plattform eingestellt haben.

§ 6      Vergütung

(1)      Die Veröffentlichung einer Projektanzeige erfolgt grundsätzlich nur gegen Entgelt, sofern nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart.

(2)      Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der gesonderten Vereinbarung zwischen dem Anbieter und Givando.

(3)      Die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig und besteht unabhängig davon, ob das beworbene Projekt tatsächlich durchgeführt wird. Bricht der Anbieter die Bewerbung des Projekts vorzeitig ab, besteht ein Rückzahlungsanspruch nur, wenn der Abbruch auf einem Verschulden von Givando beruht.

(4)      Givando ist berechtigt, die Veröffentlichung der Anzeige bis zur Zahlung der Vergütung zurückzuhalten (§ 273 BGB) oder die Anzeige bis zur Zahlung zu deaktivieren.

§ 7      Referenzvereinbarung

(1)      Der Anbieter räumt Givando das kostenlose und nicht übertragbare Recht ein, im Zusammenhang mit der Bewerbung der Plattform oder einzelner Projekte

(a)       den Namen/das Logo des Anbieters zu nutzen

(b)       und eine Kurzpräsentation des Projekts unter Nennung des Namens und des Logos für Präsentationen anzufertigen und zu nutzen.

(2)      Die Verwendung der oben angeführten Materialien für Werbe-, Marketing- und Vertriebszwecke darf die Nutzung als Referenz in Gesprächen, als Veröffentlichung in Print- und anderen Medien (z.B. Fernsehen, Fach-, WIrtschafts- und Publikumspresse, Social-Media-Kanälen), als Präsentation und Vorstellung bei Veranstaltungen, als Werbemittel oder Beispiel bei neuen Anbietern von Givando umfassen.

(3)      Diese Referenzvereinbarung gilt auch unbefristet nach Abschluss eines Projekts. Nach Durchführung des Projekts kann der Anbieter jederzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Während der Durchführung ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.

§ 8      Haftung

(1)      Unbeschränkte Haftung: Givando haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Givando bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2)      Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Givando nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Givando.

(3)      Die Haftung für Schäden, welche durch Teilnehmer bei der Unterstützung der bzw. Teilnahme an Projekten verursacht wurden, ist vollumfänglich ausgeschlossen.

§ 9      Vertragsdauer und Kündigung

(1)      Unbeschadet der Regelung nach § 7 dieser Nutzungsbedingungen endet dieser Vertrag nach vollständiger Durchführung des Projekts oder im Falle der endgültigen Absage des Projekts durch den Anbieter.

(2)      Beide Seiten können den Vertrag ferner aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund für Givando liegt insbesondere im Falle der nachhaltigen Verletzung der Pflichten aus § 4 vor.

(3)      Ein Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der Vergütung besteht nur für den Fall, dass der Anbieter durch eine erhebliche Pflichtverletzung Givandos zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist.

§ 10  Freistellung

Der Anbieter stellt Givando und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Anbieter im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform vorgenommenen Handlungen und veröffentlichten Inhalten von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Anbieter, alle Kosten zu ersetzen, die Givando durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

§ 11  Aufrechnung

Der Anbieter kann nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 12  Schlussbestimmungen

(1)      Sollten diese Nutzungsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

(2)      Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).

(3)      Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen Berlin.

Nutzungsbedingungen der Givando.Life Plattform

für Teilnehmer

Stand: Juni 2023

§ 1      Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen

(1)      Die Givando GmbH, mit Sitz im Im Dol 62a 14195 Berlin, (im Folgenden: Givando) betreibt unter anderem eine Vermittlungsplattform für Umweltprojekte, die über die Webseite givando.life zugänglich ist (im Folgenden: Plattform). Die Plattform ermöglicht es den Anbietern, über geplante Umwelt- und Klimaschutzprojekte zu informieren (im Folgenden: Projekte) und interessierte Teilnehmer auf der Plattform zu finden. Teilnehmer der Plattform können auf diesem Weg mit den Anbietern in Kontakt treten, um sich für die Teilnahme an einem Programm anzumelden bzw. um sich zu bewerben.

(2)      Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich die Nutzung Plattform durch die Teilnehmer im Verhältnis zu Givando.

(3)      Bei jedweder Kommunikation des Teilnehmers mit Anbietern entstehen etwaige Vertragsbeziehungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von und Teilnahme an Projekten, ausschließlich zwischen Teilnehmer und Anbieter. Givando ist weder Stellvertreter noch wird er selbst Vertragspartner.

(4)      Sie können die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen auf der Website abrufen und ausdrucken.

§ 2      Vertragsschluss

(1)      Die Absendung der Online-Anmeldung über die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über die Nutzung der Plattform gegenüber Givando dar. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Teilnehmerprofils durch Givando zustande. Der Teilnehmer wird per E-Mail über den Vertragsschluss und die Freischaltung seines Teilnehmerprofils informiert. Durch Anklicken des in der Bestätigungsnachricht enthaltenen Aktivierungslinks wird das freigeschaltete Nutzerprofil aktiviert.

(2)      Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die kostenpflichtige Nutzung der Plattform. Die Teilnehmergebühr kann nach Wahl des Teilnehmers monatlich oder jährlich entrichtet werden.

(3)      Das Angebot der Plattform für Teilnehmer richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, welche das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Nutzer bedürfen der Einwilligung Ihrer gesetzlichen Vertreter.

§ 3      Leistungsbeschreibungen

(1)      Anbieter können mittels der Plattform über ein geplantes Projekt informieren, indem sie eine Anzeige schalten, welche im Teilnehmerbereich eingesehen werden kann. Die Anzeige enthält Angaben über den voraussichtlichen Zeitraum, erforderliche Kenntnisse der Teilnehmer, die geplante Teilnehmerzahl, den Ort des Projekts und weitere Modalitäten des Projekts.

(2)      Es erfolgt keine inhaltliche Prüfung der Anzeigen durch Givando. Verantwortlich für deren Inhalt und Gestaltung ist allein der Anbieter.

(3)      Teilnehmer können sich über den Teilnehmerbereich auf ein Projekt bewerben.

(4)      Die anschließende Kommunikation erfolgt ausschließlich zwischen den Teilnehmern und den Anbietern. Die Plattform stellt keine Kommunikationsmittel bereit.

(5)      Die Teilnehmer der Plattform haben keinen Anspruch auf die Vermittlung für ein Projekt. Beschränkt der Anbieter den Kreis der Teilnehmer an einem Projekt, so hat Givando keinen Einfluss auf die Modalitäten des Bewerbungsverfahrens oder die Auswahl der Teilnehmer. Etwaige Kosten, die für die Teilnahme an einem Projekt erforderlich sind, hat der Teilnehmer zu tragen.

(6)      Ob und in welcher Form für die Teilnahme an einem Projekt eine Gegenleistung erbracht wird, richtet sich allein nach der zwischen den Teilnehmern und Anbietern geschlossenen Vereinbarungen. Ansprüche gegen Givando sind ausgeschlossen.

(7)      Givando ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Givando einen Einfluss hat.

§ 4      Pflichten des Teilnehmers

(1)      Für die vollumfängliche Nutzung der Plattform ist die Erstellung eines Profils, d.h. eines Benutzerkontos erforderlich. Dieses besteht aus der E-Mail-Adresse des Teilnehmers und einem Kennwort („Login-Daten“). Die Erstellung eines Benutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Teilnehmers möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit Givando.

(2)      Der Teilnehmer sichert zu, dass die bei Erstellung seines Profils verwendeten Daten („Profil-Daten“) zutreffend und vollständig sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig.

(3)      Der Teilnehmer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und darf diese nicht an Dritte weitergeben und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Login-Daten zu ermöglichen. Sollten Dritte von dem Passwort des Teilnehmers Kenntnis erlangen, so hat der Teilnehmer dies umgehend zu melden und das Passwort zu ändern.

(4)      Der Teilnehmer hat die Angaben in seinem Profil aktuell zu halten.

(5)      Ist der Teilnehmer verhindert, an einem vermittelten Projekt teilzunehmen, so hat er dies dem Anbieter unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

(6)      Der Teilnehmer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:

·       die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;

·       das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten,

soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist.

(7)      Sämtliche Rechte an den Inhalten der Plattform liegen bei Givando. Dem Teilnehmer ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, die Givando, Anbieter, andere Nutzer oder Dritte auf der Plattform eingestellt haben.

§ 5      Haftung

(1)      Unbeschränkte Haftung: Givando haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Givando bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2)      Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Givando nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Givando.

(3)      Die Projekte werden allein von den Anbietern veranstaltet und in ihrer Verantwortung durchgeführt. Insbesondere haftet Givando nicht für die Durchführung von Projekten oder den Fall, dass ein Projekt nicht oder nicht wie geplant stattfindet. Der Teilnehmer hat in diesem Fall gegenüber Givando keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen.

§ 6      Personenbezogene Daten

Die Nutzung der Plattform macht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Givando unumgänglich. Givando speichert, alle gespeicherten Daten sorgsam zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Einwilligungen des Nutzers zu verarbeiten. Eine darüberhinausgehende Nutzung personenbezogener Daten erfolgt durch den Givando nur, sofern dies gesetzlich zulässig ist oder der Nutzer vorab eingewilligt hat. Im Übrigen wird auf die Datenschutzhinweise von Givando verwiesen.

§ 7      Laufzeit und Kündigung

(1)      Teilnehmer haben die Möglichkeit zwischen einer monatlichen und jährlichen Erstlaufzeit zu wählen.

(2)      Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit und endet durch Kündigung einer der beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat.

(3)      Die Kündigung hat in Textform oder mittels des hierfür bereitgestellten Kündigungsbuttons zu erfolgen.

(4)      Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Givando liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des Nutzungsvertrages insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gem. § 4 dieser Nutzungsvereinbarung nachhaltig oder erheblich verletzt.

§ 8      Alternative Streitbeilegung

(1)      Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

(2)      Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und bieten sie nicht an.

§ 9      Schlussbestimmungen

(1)      Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(2)      Sollten diese Nutzungsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

(3)      Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Zwingende, verbraucherrechtliche Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt (insbesondere im Hinblick auf den Vertragsschluss und das Gewährleistungsrecht).

Nutzungsbedingungen der Givando.Life Plattform

für die Bildnutzung

Stand: Juni 2023

Diese Website der Givando GmbH (im Folgenden: Givando) gewährt unter anderem Zugang zu einer Bilddatenbank (im Folgenden: Fotogalerie), die Bilder zum Download zur privaten Nutzung enthält. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, eigene Bilder auf die Website von givando hochladen zu lassen, an denen Dritte (Foto-Erwerber) ein Nutzungsrecht erwerben können.

Alle Bilder dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Jede Bildnutzung ist honorarpflichtig, sämtliche erhaltenen Honorare werden ausschließlich zur Finanzierung der Umweltprojekte von givando verwendet. Die Bereitstellung des Bildmaterials aus der Bilddatenbank und anderer Produkte dieser Mediaplattform erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn Du den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmst, dann verwende keine Teile der Website oder greife auch nicht darauf zu, und nutze keine der Dienste, die auf dieser Website bereitgestellt werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.  

§ 1.  Bilder

Der Begriff Bilder umfasst ohne Einschränkung alle digitalen Bilder, Fotos, Grafiken, Animationen, Videos, Illustrationen und den damit im Zusammenhang stehenden Textinformationen.

§ 2.  Lizenzierung

Die Verwendung des Bildmaterials der Givando Bilddatenbank ist kostenpflichtig. Sämtliche Lizenzierungserlöse stehen givando zu, der jeweilige Bildautor (Fotograf) erhält kein Honorar.

Bilder aus der Givando Fotogalerie können zum privaten Gebrauch nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen heruntergeladen werden.

Soweit Du die Projekte bzw. Aktivitäten von Givando unterstützen möchtest, kannst Du Givando auch eigene Bilder zum Upload auf der Givando Website zur Verfügung stellen. Schicke einfach die Bilddatei als Email-Anhang an die Adresse foto@givando.life. Mit Übersendung der Bilddatei bestätigst Du, dass Du Eigentümer (Bildautor) des Bildes bist und Givando sämtliche unbeschränkten Nutzungsrechte zur Weiterlizenzierung an Dritte einräumst. Es steht Dir frei, einen Vorschlag für die Höhe des Lizenzhonorars zu machen oder dieses von Givando festlegen zu lassen. Bitte gib auch an, ob bzw. wie Du als Bildautor genannt werden möchtest (Urhebervermerk). Soweit Dein Bild in die Givando Fotogalerie aufgenommen wird, erhältst Du hierüber eine Bestätigung per Email.

Mit Zahlung des jeweils angegebenen Honorars (z.B. per PayPal) steht die Bilddatei zum Downlaod zur Verfügung. Der Kunde (Foto-Erwerber) erwirbt grundsätzlich ein einfaches (zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-kommerzielles) Nutzungsrecht. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Der Kunde erhält das Bild in der vorgegebenen Auflösung und Dateigröße. Givando kann keine Verantwortung übernehmen bei technischen Problemen, die auf Seiten des Kunden liegen.

Erlaubte Art der Nutzung ist ausschließlich die redaktionelle Verwendung. Die Bearbeitung des Bildes ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Verkleinerung oder Vergrößerung sowie der technischen Aufbereitung zum Zweck der optimalen Vervielfältigung. Die Weiterlizenzierung der vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Givando. Die Nutzung des Bildmaterials wird von vornherein für sämtliche Print- und/oder Digital-Medien mit links- oder rechtsradikalen, menschenverachtenden und/oder pornografischen Inhalten untersagt.

§ 3.  Copyright

(1) Der Kunde (Foto-Erwerber) hat bei jeder Verwendung von Bildern den Bildautor (Fotograf) und Quelle anzugeben [Urhebervermerk: givando: © Dr. Eckhart Hertzsch/GIVANDO und www.givando.life]. Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter dem Bild oder seitlich des Bildes möglich ist (Website, Flyer etc.), auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc.) erfolgen.

(2) Diese Website ist das Eigentum von Givando und wird von Givando betrieben. Der gesamte auf dieser Website angezeigte Inhalt einschließlich (jedoch nicht darauf beschränkt) Text, Grafik, Fotos, beweglicher Bilder, Animationen, Ton, Illustrationen und Software ist Eigentum der Givando GmbH, ihren Lizenzgebern, Bildautoren und Inhalteanbietern. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Givando GmbH, ihren Lizenzgebern, Bildautoren und Inhalteanbietern und zwar auch in dem Falle, dass Schadensersatz geleistet wird.

§ 4.  Haftung

(1) Weder Givando noch der Urheber haften für Schäden, welche durch die direkte oder indirekte Benutzung des Bildmaterials entstanden sind. Es wird des weiteren keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, Markenrechten und anderen Rechten Dritter übernommen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Urheber/Givando nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

(2) Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung (Download) des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Der Kunde hat neben diesen Bestimmungen bei der Verwendung auch die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Wettbewerbs, Markenzeichen und Gebrauchsmusterrechts zu beachten. Der Verwender verpflichtet sich, den Urheber/givando von allen Schadenersatz- und Haftungsansprüchen, die sich aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ergeben, freizustellen und schadlos zu halten.

(3) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist Givando berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 1.000,00 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

§ 5.  Schlussvorschriften

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch bei Auslandsbezug. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart. Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Gleiches gilt sinngemäß auch für eine Regelungslücke.